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AGB, DSGVO und Impressum für Online-Shops in Deutschland

AGB, Datenschutzerklärung, Impressum und Widerrufsbelehrung - abgestimmt auf BGB, TTDSG, DSGVO und die GPSR. Automatische Updates bei jeder Gesetzesänderung.

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Deutschland ist der anspruchsvollste E-Commerce-Markt Europas. § 5 DDG schreibt ein vollständiges Impressum vor, §§ 312–312k BGB regeln die Informationspflichten und das 14-tägige Widerrufsrecht, und spezialisierte Kanzleien versenden täglich Abmahnungen wegen jeder Lücke. Seit Dezember 2024 gilt zusätzlich die GPSR - verantwortliche Person in der EU und vollständige Herstellerangaben auf jeder Produktseite sind Pflicht.

Erforderliche Rechtsdokumente

  • AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen) Allgemeine Geschäftsbedingungen - unterliegen der Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB.
  • Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung nach Art. 13–14 DSGVO, ergänzt um TTDSG-Anforderungen für Cookies.
  • Impressum Pflichtangaben nach § 5 DDG - Firmierung, Registergericht, USt-IdNr.
  • Widerrufsbelehrung + Widerrufsformular Musterwiderrufsbelehrung Anlage 1/2 EGBGB - Abweichungen führen zu Abmahnungen.

Wichtigste Vorschriften

Aufsichtsbehörden

Preis pro Jahr

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Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Abmahnung und warum ist sie für Online-Shops gefährlich?

Eine Abmahnung ist eine Unterlassungsaufforderung von Mitbewerbern oder Verbraucherverbänden. Ein fehlerhaftes Impressum oder eine falsche Widerrufsbelehrung kostet schnell 800–2 500 EUR plus strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Brauche ich ein Impressum, wenn ich nur über Amazon DE verkaufe?

Ja. § 5 DDG erfasst jede geschäftsmäßige Tätigkeit im deutschen Netz, einschließlich Verkäuferprofile auf Amazon, eBay, Etsy oder Kaufland. Fehlendes Impressum ist ein klassischer Abmahngrund.

Welche neuen Pflichten bringt die GPSR ab dem 13. Dezember 2024?

Jede Produktseite muss Herstellerangaben, eine in der EU niedergelassene verantwortliche Person (Art. 16), Warnhinweise und Anleitungen in der Verbrauchersprache enthalten. Andernfalls droht die Sperrung auf Marktplätzen.

Muss ich mich bei VerpackG / LUCID registrieren?

Ja - ab der ersten Sendung nach Deutschland. Jeder Hersteller / Importeur benötigt eine LUCID-Nummer und einen Vertrag mit einem dualen System, sonst dürfen verpackte Waren nicht in Verkehr gebracht werden.

Andere Märkte

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