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Datenschutzerklärung für den Verkauf nach Polen (2026)

Verkaufen Sie an polnische Verbraucher, verarbeiten Sie deren personenbezogene Daten und müssen die Informationspflichten erfüllen, die polnische Kunden verstehen können — auf Polnisch und mit Bezug auf die polnische Aufsichtsbehörde PUODO. Die DSGVO gilt EU-weit, doch Sprache, Cookie-Einwilligung und Beschwerdebehörde sind für den polnischen Markt zu konkretisieren. Unten erklären wir, was Ihre Datenschutzerklärung für Polen enthalten sollte.

Welches Datenschutzrecht gilt beim Verkauf nach Polen?

Die DSGVO gilt EU-weit, und RODO ist lediglich ihre polnische Anwendung — inhaltlich dieselbe Verordnung. Beim Verkauf an polnische Verbraucher bleiben die Grundsätze gleich, doch drei Punkte sind für den polnischen Markt zu konkretisieren: die Sprache der Erklärung, die Cookie-Einwilligung nach polnischem Recht und der Verweis auf die zuständige Behörde PUODO.

Was die Erklärung enthalten muss

Wie bei jeder DSGVO-konformen Datenschutzerklärung: Verantwortlicher, Zwecke und Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte. Für Polen kommen hinzu: die polnische Sprache, damit Verbraucher ihre Rechte verstehen, und der Hinweis auf das Beschwerderecht bei PUODO.

Cookies nach polnischem Recht

Nicht notwendige Cookies und Tracking-Technologien erfordern eine Opt-in-Einwilligung, die vor dem Setzen eingeholt wird. Ein bloßer Hinweisbanner genügt nicht. Dieser Punkt wird im Rahmen des polnischen Telekommunikations-/Kommunikationsrechts geregelt.

So erstellen Sie die Erklärung für Polen

Statt Ihre deutsche Erklärung zu übersetzen, generieren Sie eine auf Ihre realen Prozesse abgestimmte Datenschutzerklärung für den polnischen Markt — auf Polnisch, mit korrekten Rechtsgrundlagen und Verweis auf PUODO, in wenigen Minuten einsatzbereit.

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Häufige Fragen

Gilt für polnische Kunden die DSGVO oder das polnische RODO?

RODO ist die polnische Anwendung der DSGVO — dieselbe EU-Verordnung. Für den polnischen Markt sind jedoch Sprache, Cookie-Einwilligung und die zuständige Behörde (PUODO) zu konkretisieren.

Reicht meine deutsche Datenschutzerklärung für Polen?

Inhaltlich ist die DSGVO gleich, aber polnische Verbraucher müssen ihre Rechte in einer für sie verständlichen Sprache erkennen; die Erklärung sollte auf Polnisch vorliegen und auf PUODO verweisen.

Was ist PUODO?

Der Präsident des polnischen Amts für Datenschutz — die polnische Aufsichtsbehörde, bei der Betroffene Beschwerde einlegen können und die Bußgelder verhängen kann.