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Datenschutzerklärung für den Verkauf in die Slowakei (DSGVO, 2026)

Wer an Verbraucher in der Slowakei verkauft, muss sie nach der DSGVO und dem slowakischen Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über die Datenverarbeitung informieren — überwacht durch die ÚOOÚ SR. Eine deutsche Datenschutzerklärung deckt die slowakischen Cookie-Anforderungen (Opt-in nach Gesetz 452/2021) und die Sprachpflicht nicht ab. Im Folgenden: welches Recht gilt, was die Erklärung für den slowakischen Markt enthalten muss und wie Sie sie erstellen.

Welches Datenschutzrecht gilt in der Slowakei?

Die Verarbeitung von Verbraucherdaten in der Slowakei unterliegt der DSGVO und dem nationalen Gesetz Nr. 18/2018 Slg. über den Schutz personenbezogener Daten, dessen Einhaltung die ÚOOÚ SR überwacht. Die DSGVO gilt zwar EU-weit, doch der slowakische Markt hat eigene praktische Anforderungen — besonders bei Cookies und Sprache —, die eine deutsche Erklärung nicht abbildet.

Pflichtangaben nach DSGVO und Gesetz 18/2018

  • Verantwortlicher — Identität und Kontakt sowie ggf. Datenschutzbeauftragter.
  • Zwecke und Rechtsgrundlage jeder Verarbeitung (Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes Interesse).
  • Datenkategorien und Empfänger.
  • Speicherdauer je Zweck.
  • Betroffenenrechte und deren Ausübung.
  • Drittlandübermittlungen und Garantien (Standardvertragsklauseln usw.).

Cookies — Einwilligung nach Gesetz 452/2021

Nicht-essentielle Tracking-Cookies erfordern eine vorherige Opt-in-Einwilligung nach § 55 Gesetz Nr. 452/2021 Slg. über elektronische Kommunikation. Der Nutzer muss ebenso leicht ablehnen wie zustimmen können. Das Setzen von Trackern vor der Einwilligung ist ein häufiger Beschwerde- und Kontrollgrund.

Slowakisch und Betroffenenrechte

Verbraucherinformationen in der Slowakei sind auf Slowakisch zu veröffentlichen (Staatssprachengesetz Nr. 270/1995 Slg.). Ihre Kunden haben die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit; die Erklärung muss deren Ausübung erläutern und auf die Möglichkeit einer Beschwerde bei der ÚOOÚ SR hinweisen.

Risiko und Kontrolle

Typische Mängel: eine generische, kopierte Erklärung ohne Bezug zu den tatsächlichen Verarbeitungen, fehlende Speicherfristen, ein nicht konformes Cookie-Banner und der fehlende ÚOOÚ-SR-Hinweis. Die ÚOOÚ SR kann bis zu 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes verhängen.

So erstellen Sie eine konforme Erklärung für die Slowakei

Statt Ihre deutsche Erklärung zu übersetzen, generieren Sie ein Dokument, das Ihre tatsächlichen Verarbeitungen beschreibt — Zwecke, Rechtsgrundlagen, Fristen, Rechte und Cookies — konform mit DSGVO und Gesetz 18/2018, auf Slowakisch und in wenigen Minuten veröffentlichungsbereit.

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Häufige Fragen

Ist eine Datenschutzerklärung in der Slowakei Pflicht?

Ja. Die DSGVO (Art. 13) verlangt eine Information bereits bei der Datenerhebung. Jeder Shop, der Kundendaten in der Slowakei verarbeitet, muss eine zugängliche Datenschutzerklärung bereitstellen.

Wie verhalten sich DSGVO und Gesetz 18/2018 Slg.?

Die DSGVO ist die EU-Verordnung; das slowakische Gesetz Nr. 18/2018 Slg. ist ihre Umsetzung (§ 19 ff.) und präzisiert die Pflichten des Verantwortlichen und die Verfahren der ÚOOÚ SR. Beide gelten gemeinsam.

Wie muss das Cookie-Banner in der Slowakei funktionieren?

Nicht-essentielle Tracking-Cookies erfordern eine Opt-in-Einwilligung nach § 55 Gesetz Nr. 452/2021 Slg. über elektronische Kommunikation. Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren.

Muss die Erklärung auf Slowakisch sein?

Für Verbraucherinformationen in der Slowakei gilt die Sprachpflicht (Staatssprachengesetz Nr. 270/1995 Slg.). Die Erklärung für den slowakischen Markt sollte daher auf Slowakisch sein.

Welche Bußgelder kann die ÚOOÚ SR verhängen?

Bis zu 20 Mio. € oder 4 % des weltweiten Umsatzes bei DSGVO-Verstößen — etwa fehlende Betroffeneninformation oder unrechtmäßige Verarbeitung.