Frankreich · FR
CGV, RGPD und mentions légales für den Online-Verkauf nach Frankreich
CGV, mentions légales, RGPD-Erklärung und Widerrufsformular auf Französisch — konform mit loi Toubon, Code de la consommation und den CNIL-Leitlinien.
Der Verkauf nach Frankreich verlangt eine französische Fassung sämtlicher Dokumente (loi Toubon 1994), Pflicht-Mentions légales (Art. 6 LCEN) und einen akkreditierten Verbrauchermediator (Art. L612-1 Code de la consommation). Die CNIL verhängte 2023 86 Mio. EUR Bußgelder — vor allem wegen fehlerhafter Cookie-Banner. Unten finden Sie alle Anforderungen und die vollständige Dokumentenliste.
Erforderliche Rechtsdokumente
- Conditions générales de vente (CGV) Französische AGB — Art. L441-1 Code de commerce; Annahme vor Bestellung erforderlich.
- Politique de confidentialité Datenschutzerklärung nach DSGVO + Loi Informatique et Libertés (1978).
- Mentions légales Pflichtangaben des Seiteninhabers — Art. 6 LCEN.
- Formulaire et bordereau de rétractation Musterwiderrufsformular nach Art. R221-1 Code de la consommation — Pflichtanhang.
Wichtigste Vorschriften
- Französisches Verbrauchergesetzbuch (Code de la consommation) Art. L221-5 / L221-18
Vorvertragliche Informationspflichten und 14-tägiges Widerrufsrecht.
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Verlangt Mentions légales auf jeder gewerblichen Website (Firma, SIREN, Kontakt, Hosting).
- RGPD und CNIL-Cookie-Leitlinien Délib. CNIL 2020-091
Opt-in-Pflicht für Tracking-Cookies; „Alle ablehnen" muss so einfach sein wie „Akzeptieren".
Aufsichtsbehörden
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Französische Datenschutzbehörde — Durchsetzung von DSGVO und Loi Informatique et Libertés.
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Französische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde — prüft CGV, Preise, Kennzeichnung.
Preis pro Jahr
Häufig gestellte Fragen
Was muss der Bereich „Mentions légales" in Frankreich enthalten?
Firmenname oder Name, Rechtsform, Stammkapital, SIREN/SIRET, Sitz, EU-Umsatzsteuer-ID, Angaben zu Herausgeber, verantwortlichem Direktor und Hoster.
Müssen die CGV auf Französisch verfasst sein?
Ja. Das Toubon-Gesetz von 1994 verlangt eine französische Fassung aller Konsumentendokumente in Frankreich. Eine bloße Übersetzung genügt nicht — der französische Text muss maßgeblich sein.
Welche Bußgelder verhängen CNIL und DGCCRF?
CNIL — bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Umsatzes (DSGVO), 2023 insgesamt 86 Mio. EUR an Strafen. DGCCRF — Verwaltungsstrafen bis 75 000 EUR pro Unternehmen bei fehlenden CGV oder unlauteren Praktiken.
Muss ich auf die EU-ODR-Plattform und einen Verbrauchermediator hinweisen?
Ja. Art. L612-1 Code de la consommation verlangt einen Vertrag mit einem zugelassenen Verbrauchermediator und dessen Nennung in den CGV. Der Link zur EU-ODR-Plattform ist zusätzlich nach VO (EU) 524/2013 Pflicht.
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