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Rechtsdokumente für den E-Commerce in Rumänien: AGB, DSGVO, Widerruf

AGB, Datenschutzerklärung (DSGVO), Cookie-Richtlinie und Widerrufsbelehrung — abgestimmt auf das rumänische Verbraucherrecht und die Vorgaben der ANPC.

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Der Verkauf nach Rumänien unterliegt der Aufsicht der ANPC, die AGB prüft und Bußgelder verhängt. Die Notverordnung OUG 34/2014 (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU) regelt Informationspflichten und das 14-tägige Widerrufsrecht, das Gesetz Nr. 506/2004 die Opt-in-Einwilligung für Cookies. Seit Dezember 2024 gilt zudem die GPSR — Herstellerangaben und verantwortliche Person in der EU auf jeder Produktseite. Unten finden Sie alle Anforderungen und die vollständige Dokumentenliste.

Erforderliche Rechtsdokumente

  • Termeni și condiții Rumänische AGB — Hauptvertragsdokument mit Verkaufs- und Reklamationsbedingungen.
  • Politica de confidențialitate Datenschutzhinweise nach Art. 13 DSGVO auf Rumänisch — von der ANSPDCP verlangt.
  • Politica privind cookie-urile Cookie-Richtlinie nach Art. 4 Gesetz 506/2004 — Opt-in für nicht-essentielle Cookies.
  • Politica de retur și rambursare Rückgaberichtlinie — 14-tägiges Widerrufsrecht nach OUG 34/2014, inkl. Musterformular.

Wichtigste Vorschriften

Aufsichtsbehörden

Preis pro Jahr

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Häufig gestellte Fragen

Müssen die AGB auf Rumänisch verfasst sein?

Ja. OUG 34/2014 verlangt, dass vorvertragliche Informationen und AGB dem Verbraucher klar und verständlich übermittelt werden — in der Praxis auf Rumänisch. Die ANPC bewertet rein fremdsprachige Verträge als unlautere Geschäftspraxis.

Braucht ein ausländisches Unternehmen eine rumänische Umsatzsteuernummer (CUI), um nach Rumänien zu verkaufen?

Nicht immer. Bei B2C-Umsätzen unter 10 000 EUR pro Jahr EU-weit kann die Umsatzsteuer im Sitzstaat abgerechnet werden. Darüber: Registrierung über OSS oder direkt in Rumänien.

Welche Bußgelder kann die ANPC bei fehlenden oder fehlerhaften AGB verhängen?

Die ANPC verhängt Verwaltungsstrafen bis zu 100 000 Lei (ca. 20 000 EUR) bei Verstößen gegen OUG 34/2014, einschließlich fehlender Widerrufsbelehrung. Die ANSPDCP — bis zu 20 Mio. EUR oder 4 % des Umsatzes bei DSGVO-Verstößen.

Muss ich in Rumänien außergerichtliche Streitbeilegung (SAL/ODR) anbieten?

Ja. OG 38/2015 führt das rumänische SAL-System ein, das von der ANPC geführt wird. Die AGB müssen diese Stelle benennen und einen Link zur EU-ODR-Plattform (VO (EU) 524/2013) enthalten.

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