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AGB für den Verkauf nach Frankreich (CGV) — was Online-Shops brauchen (2026)
Wenn Sie an Verbraucher in Frankreich verkaufen, gilt französisches Verbraucherrecht, nicht deutsches. Ihre deutschen AGB reichen nicht: Sie brauchen ein Dokument nach dem Code de la consommation, mit 14-tägigem Widerrufsrecht, Pflichtangabe eines Verbrauchermediators und — nach dem Loi Toubon — auf Französisch. Im Folgenden erklären wir, welches Recht gilt, was Ihre CGV für den französischen Markt enthalten müssen und welche Fehler deutsche Händler häufig machen.
Welches Recht gilt beim Verkauf nach Frankreich?
Beim grenzüberschreitenden Verkauf an Verbraucher folgt der zwingende Verbraucherschutz dem Wohnsitzland des Kunden. Verkaufen Sie an Kunden in Frankreich, gilt daher französisches Verbraucherrecht — unabhängig davon, dass Ihr Shop in Deutschland ansässig ist. Deutsche AGB sind dafür nicht ausgelegt.
Die maßgeblichen französischen Vorschriften
- Code de la consommation — vorvertragliche Informationspflichten (Art. L221-5) und 14-tägiges Widerrufsrecht (Art. L221-18).
- Gesetzliche Garantien — Konformitätsgarantie 2 Jahre (Art. L217-3 ff.) und Sachmängelhaftung (Art. 1641 Code civil).
- Verbrauchermediator — Art. L612-1 verlangt die Angabe eines anerkannten Mediators in den CGV.
- LCEN (Art. 6) — verpflichtende „Mentions légales” (Anbieterkennzeichnung).
- Loi Toubon (1994) — Dokumente für Verbraucher in Frankreich müssen auf Französisch sein.
Warum deutsche AGB nicht genügen
Deutsche AGB regeln Widerruf, Gewährleistung und Datenschutz nach deutschem Recht. Französische Verbraucher finden darin nicht die korrekten Pflichtangaben, und Klauseln, die dem französischen Verbraucherrecht widersprechen, sind unwirksam. Zudem muss der Verbraucher seine Rechte in einer ihm zugänglichen Sprache verstehen können — praktisch ein Dokument auf Französisch.
Kontrolle und Risiko: CNIL und DGCCRF
Für den Datenschutz ist die CNIL zuständig (Bußgelder bis 20 Mio. € oder 4 % des Umsatzes), für CGV, Preise und Geschäftspraktiken die DGCCRF (Verwaltungsstrafen bis 75 000 € pro Unternehmen). Fehlende oder unwirksame Pflichtangaben sind ein typischer Anlass für Kontrollen.
So erstellen Sie rechtskonforme CGV für Frankreich
Statt Ihre deutschen AGB zu übersetzen, generieren Sie ein auf den französischen Markt zugeschnittenes Dokument — mit den richtigen Klauseln (Code de la consommation, Garantien, Mediator, RGPD), auf Französisch und in wenigen Minuten veröffentlichungsbereit.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt beim Verkauf nach Frankreich?
Für zwingende Verbraucherschutzvorschriften gilt das Recht des Wohnsitzlandes des Verbrauchers — also französisches Recht für Kunden in Frankreich (Code de la consommation, RGPD, CNIL-Leitlinien).
Reichen meine deutschen AGB für Frankreich?
Nein. Deutsche AGB beruhen auf BGB und DSGVO; sie decken die französischen Anforderungen (Mediator, Mentions légales, Formular R221-1) nicht ab und sind gegenüber französischen Verbrauchern oft unwirksam.
Müssen die CGV auf Französisch sein?
Ja. Das Loi Toubon von 1994 verlangt eine französische Fassung der für Verbraucher in Frankreich bestimmten Dokumente. Eine bloße Übersetzung genügt nicht — die französische Fassung muss maßgeblich sein.
Muss ich einen Verbrauchermediator angeben?
Ja. Art. L612-1 Code de la consommation verlangt einen Vertrag mit einem anerkannten Verbrauchermediator und dessen Nennung in den CGV; zusätzlich ist der Link zur ODR-Plattform Pflicht.
Was ist die DGCCRF?
Die französische Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde. Sie prüft CGV, Preise und Geschäftspraktiken und kann Verwaltungsstrafen bis 75 000 € pro Unternehmen bei fehlenden CGV oder unlauteren Praktiken verhängen.